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Institut Labore Laborordnung
  Labore
 
 
 
Benutzungsordnung für die Labore

  1. Die Labore dienen Lehre, Forschung, Studium und Ausbildung am Institut für Informationswissenschaft
  2. Die Benutzung der Labore bedarf der Zulassung. Diese erfolgt für Studierende des Instituts jeweils zu Beginn des Semesters mit der Ausgabe der Schlüsselscheine. Mit der Nutzung der Labore verpflichtet sich die Studentin / der Student zur Einhaltung dieser Benutzungsordnung. Der Zutritt zu den Laboren ist außerhalb von Lehrveranstaltungen möglich. Schlüssel zu den Laboren werden vom Pförtner gegen Hinterlegung eines gültigen Schlüsselscheins ausgehändigt. Die Schlüsselscheine werden jeweils zu Beginn des Semesters ausgegeben. Die Benachrichtigung über die Ausgabetermine erfolgt über die Mailinglisten.

    Das MultiMediaLabor (Raum 156) und das WebLabor (Raum157) sind von der o.g. Schlüsselregelung ausgenommen. Die Benutzung dieser Labore ist nur zu den ausgehängten Zeiten oder nach Absprache mit der Laborleitung möglich.

  3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung im Labor gewahrt bleiben. Die Einrichtungen sind mit Sorgfalt zu behandeln. Die Anordnungen der Dozentinnen und Dozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Instituts sind zu befolgen
  4. Verbrauchsmaterialien sind von den Benutzern grundsätzlich selbst zu stelllen. Ausnahmen liegen im Ermessen der Laborleiter und ihrer Beauftragten
  5. Mängel und Störungen, die bei der Benutzung festgestellt werden, sind der Leiterin / dem Leiter oder ihres / seiner Beauftragten unverzüglich zu melden.
  6. Die Nutzung der Datenbanken, Programme und sonstigen Produkte ist nur im Rahmen der Zielsetzung dieser Benutzungsordnung sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. Strafrecht, Urheberrrecht, Datenschutzrecht etc) zulässig. Eine gewerbliche Nutzung ist ausdrücklich untersagt.
  7. Die Benutzerinnen und Benutzer haften für die von Ihnen verursachten Schäden, es sei denn, seie wiesen nach, dass sie kein Verschulden trifft. Für Schäden in den Laboren önnen auch diejenigen belangt werden, die im fraglichen Zeitraum einen Laborschlüssel entliehen hatten.
  8. Die Benutzerinnen und Benutzer akzeptieren, dass Daten über ihr konkretes Nutzungsverhalten im Falle eines konkreten Missbrauchsverdachts von dazu speziell autorisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts analysiert werden kann. In akuten Verdachtsfällen kann dabei die konkrete Nutzung direkt mitverfolgt werden
  9. Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die vorliegende Benutzungsordnung verstoßen, können von der unbeaufsichtigten Benutzung zeitweise bzw. grundsätzlich ausgeschlossen werden. Unbeschadtet von Satz 1 bleibt die Einleitung von disziplinarischen, zivil- und / oder strafrechtlichen Maßnahmen vorbehalten.
  10. Die Regelungen dieser Benutzungsordnung simd mit dem Datenschutzbeauftragten der Fachhochschule Köln abgestimmt.
  11. Diese Ordnung tritt zum 20.04.2004 in Kraft.

Erläuterungen zur Benutzungsordnung

Die Erlaubnis zur Nutzung der DV-Labore erfolgt mit der Auflage, die Benutzungsordnung zu beachten (vgl. Punkt 2 und 9). Zur Erläuterung und um Missverständnissen vorzubeugen, werden nachfolgend konkrete Hinweise zum Verhalten in den Laboren gegeben.

Die Regelungen der Benutzungsordnung erfordern u.a.,
  • die Labore nur für studiumsrelevante Aufgaben zu nutzen (Recherche, Softwareuntersuchung, Analyse von Informationsangeboten und Informationsdienstleistungen, E-Mail). Chatten ist nicht studiumsrelevant
  • Disketten und heruntergeladenen Dateien auf Viren überprüfen
  • ein diszipliniertes und rücksichtsvolles Verhalten (Essen, Trinken, störende Unterhaltungen, Telefonieren usw. sind in den LAboren nicht gestattet
  • den Laborschlüssel nur für die Dauer der Labornutzung zu entleihen und unmittelbar anschließend beim Pförtner zurückzugeben
  • nach der Nutzung eines Labors alle Fenster zu schließen, alle selbst benutzten Geräte sowie das Licht ab- bzw. auszuschalten und die Tür zu verschließen
  • dass die Labore nur von zugelassenen Personen genutzt werden. Es ist den Studierenden untersagt, nicht zugelassene Personen Zutritt und Nutzng der Labore zu ermöglichen.
  • RAum 157: WebLabor

 
 
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