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Studium Studieninformationen Praxisphase
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FAQ zur Praxisphase

1. Stellenwert des Praxismoduls und der Praxisphase

Welchen Anteil hat das Praxismodul am gesamten Studium und aus welchen Veranstaltungen besteht es?

Das Praxismodul besteht aus einer Praxisphase, die in einer bibliothekarischen / informationswirtschaftlichen Einrichtung durchgeführt wird, sowie vorbereitenden, begleitenden und nachbereitenden Lehrveranstaltungen.

Die Ergebnisse der Teilmodulprüfungen des Praxismoduls fließen zu folgenden Anteilen in die Gesamtnote des Praxismoduls ein:

Vorbereitende Veranstaltung im 3. Studiensemester: 10 %
(IW: IPM 1; BIB: BPM 2)

Projektmanagement: 25 %
(IW: IPM 2; BIB: BPM 1)

Bericht zur Praxisphase: 35 %
(IW: IPM 3; BIB: BPM 3)

Nachbereitung der Praxisphase (Plakat; Präsentation im 5. Studiensemester): 30 %
(IW: IPM 4; BIB: BPM 4)

Welches Ziel wird mit der Praxisphase angestrebt?

Das Praxismodul soll die Studierenden an die berufliche Tätigkeit der Bibliothekarin oder des Bibliothekars / der Informationswirtin oder des Informationswirts durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in Bibliotheken oder anderen bibliothekarischen Einrichtungen / in Unternehmen oder anderen Informationseinrichtungen exemplarisch heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen im weiteren Verlauf des Studiums zu reflektieren und auszuwerten. Das Praxismodul dient somit gleichzeitig dazu, die Berufswirklichkeit intensiver kennen zu lernen sowie die Motivation für die weiteren Studienabschnitte zu fördern.

Wie viel Kreditpunkte erhalte ich für das Praxismodul und wann werden mir diese gut geschrieben?
Für das bestandene Praxismodul werden 30 Credits vergeben. Diese werden in PSSO gut geschrieben, wenn die Teilmodulprüfungen BPM1 und BPM2 (BIB) bzw. IPM1 und IPM2 (IW) erfolgreich abgelegt wurden sowie
a) die Bestätigung über die Ableistung der Praxisphase,
b) der Praxisbericht gemäß den formulierten Anforderungen,
c) das Praxisphasenplakat gemäß den formulierten Anforderungen und
d) die Präsentation über die Praxisphase gemäß den formulierten Anforderungen
vorliegt und die für die Nachbereitung der Praxisphase vorgesehene Veranstaltung stattgefunden hat.

2. Vorbereitung der Praxisphase

Welche Personen gehören zum Praxisphasenteam?

Studiengang Bibliothekswesen:

Herr Prof. Tom Becker
E-Mail: tom.becker(at)fh-koeln.de
Sprechstunde: nach Vereinbarung

Studiengang Informationswirtschaft:

Frau Prof. Ragna Seidler-de Alwis, MBA
E-Mail: ragna.seidler(at)fh-koeln.de
Sprechstunde: Dienstag 11.30 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung via E-Mail

Ansprechpartnerin
für Organisatorisches, allgemeine Fragen, Probleme und Hinweise rund um die Praxisphase ist darüber hinaus auch:

Frau Silke Beck, M.A., M.L.I.S.
E-Mail: silke.beck(at)fh-koeln.de

Regelmäßige offene Sprechzeiten:
Montag: 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 17:00 Uhr
R. 370

Natürlich können Sie auch gerne einen individuellen Termin vereinbaren um Überschneidungen mit Ihrem Stundenplan zu vermeiden. Auch für ausführlichere Beratungsgespräche bietet sich eine Terminabsprache an.

Bei allen Fragen und Unklarheiten steht Ihnen Frau Beck darüber hinaus gerne per E-Mail zu Verfügung.

Welche Veranstaltungen gibt es zur Vorbereitung der Praxisphase im 3. Semester und welche Themen werden dort angesprochen?
Zur Vorbereitung der Praxisphase werden im 3. Semester zwei Lehrveranstaltungen angeboten, die beide mit Teilmodulprüfungen abgeschlossen werden

Bibliothekswesen (BIB):

a) 0P31 (BPM2) Seminar zum Praktikum/Praxisprojekt: Planung und Organisation (Seminar) sowie
b) 0P41 (BPM1) Projektmanagement (Seminar)

Informationswirtschaft (IW):

a) 2P31 (IPM1) Planung und Organisation der Praxisphase (Seminar) sowie
b) 2P41 (IPM2) Projektmanagement (Seminar)

Die Teilnahme an beiden Veranstaltungen ist Pflicht, da hier alle organisatorischen Themen zur Praxisphase besprochen und zahlreiche Hilfestellungen gegeben werden!

Inhalte der Veranstaltung sind u.a.:
  • Organisatorische Abläufe
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen (Studien- bzw. Praxisphasenordnung)
  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Bewerbungstipps
Wie lang muss die Praxisphase mindestens sein?
Die vertraglich vereinbarte Praxisphasendauer muss mindestens 112 Tage (16 volle Wochen à 7 Tage) betragen. D. h. dieser Zeitraum schließt Sonn- und Feiertage mit ein.

In der Regel sollte die Praxisphase zwischen März und September absolviert werden. Ausnahmen müssen individuell abgestimmt werden, um nicht mit dem Prüfungszeitraum im Februar, den Blockwochen im September und vor allem dem Beginn der regelmäßigen Lehrveranstaltungen Anfang Oktober zu kollidieren.

Achtung:
Im elektronisch zur Verfügung stehenden Modulbuch wird eine Mindestdauer von 20 Wochen für die Praxisphase angegeben. Hierbei handelt es sich um eine veraltete Angabe da derzeit leider noch keine aktuellere Version des Modulbuches zur Verfügung steht!

Welche Anforderungen bestehen an die Praxisstelle?
Bibliothekswesen:

Als Praxisstelle sind öffentliche, wissenschaftliche und Spezialbibliotheken geeignet, die folgende Kriterien erfüllen müssen:

  • mindestens 20.000 Medieneinheiten,
  • mindestens 2 bibliothekarische Fachkräfte (mind. Diplombibliothekare oder vergleichbare Qualifikation)
  • Einsatz eines EDV-Systems (integriertes Bibliothekssystem bzw. Internet)

Informationswirtschaft:

Als Praxisstelle für den Studiengang Informationswirtschaft kommen alle Unternehmen/Organisationen in Frage, die einen informationswissenschaftlichen Hintergrund aufweisen, z.B. im Bereich Research, Informationsmanagement bzw. -technik oder -marketing.

Die Praxisstelle muss mindestens 12 Mitarbeiter haben, damit kleinste Agenturbetriebe und Startup-Unternehmen ausgeschlossen bleiben. Von diesen müssen mindestens 2 Mitarbeiter einen akademischen Studienabschluss besitzen, bevorzugt aus den drei Bereichen der Studienschwerpunkte.

Es muss ein konkreter betreuender Ansprechpartner zur Betreuung benannt werden!

Wo gibt es Informationen zu möglichen Praxisstellen?
Bevorzugte Quelle zur Information über schon zugelassene Praxiseinrichtungen ist die

Was ist die Praxisstellen-Datenbank?

In der Praxisstellen-Datenbank sind alle Praxisstellen verzeichnet, in denen seit dem Jahr 2000 Studierende der Studiengänge Bibliothekswesen und Informationswirtschaft ein Praxissemester bzw. eine Praxisphase absolviert haben. Diese Datenbank dient für nachfolgende Studierende zur Orientierung bzw. als Anregung für eine geeignete Praxisstelle.

Bitte achten Sie darauf, dass nur die Praxisstellen ab 2009 der aktuellen BA-Prüfungsordnung entsprechen. Bei allen Praxisstellen zwischen 2000 und 2009 ist im Zweifelsfalle Rücksprache mit dem Praxisphasenteam notwendig, um die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen abzuklären.

Sollten Sie die Praxisphase in einer Einrichtung oder in einem Unternehmen absolvieren wollen, das noch nicht in der PP-Datenbank gelistet ist, ist die Zulassung dieser Praxisstelle auf jeden Fall im Vorfeld mit dem Praxisphasenteam abzuklären.

Wie sieht eine gute Bewerbung aus?

Die vorliegenden Präsentationen für die schriftliche Bewerbung und für das Vorstellungsgespräch bieten Ihnen hilfreiche Tipps für Ihren Bewerbungsprozess.

Wenn Sie sich z. B. im anglo-amerikanischen Raum bewerben möchten, ist es sehr sinnvoll, die landestypischen Formalia zu beachten, da sich Bewerbungen im englischsprachigen Ausland in vielen Aspekten deutlich von einer Bewerbung in Deutschland unterscheiden.

Sehr hilfreiche und professionell aufbereitete Hinweise zum Bewerbungsprozedere des jeweiligen Landes sowie diverse Beispiel-Bewerbungen finden Sie häufig auf den Seiten des "Career Service" großer Universitäten, wie z. B. die Bewerbungs-Tippsheets der Columbia University (USA).
Auch die University of Oxford (UK) stellt ihren Absolventen wertvolle Tipps zum Bewerbungsanschreiben (Cover Letter) und Lebenslauf (CV) sowie zum eigentlichen Bewerbungsgespräch (Interview) zur Verfügung.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Praxisphase im Ausland zu absolvieren?

Die Suche nach einer Praxisstelle im Ausland unterscheidet sich im Prinzip nur in wenigen Punkten von der nach einer Stelle im Inland: Natürlich werden Sie sich nach einer Praxisstelle im Ausland nicht nur in inländischen Praktikumsbörsen umschauen, sondern auch in internationalen. Aber es gibt auch Organisationen, die den Schwerpunkt Ihrer Arbeit gezielt darauf legen, Studierende bzw. Praktikanten ins Ausland zu vermitteln.
Für UK sind dies z. B. bewährte Institutionen:

Eine Praxisstelle im Ausland bedeutet nicht notwendigerweise, dass Sie sich im Ausland bewerben müssen: Einzelne Unternehmen bieten ihren Praktikanten einen mehrmonatigen Auslandseinsatz. Allerdings ist häufig zumindest ein Kurzpraktikum in Deutschland Voraussetzung für dieses Angebot.

Welche Studierenden bereits wo im Ausland eine Praxisphase absolviert haben, erfahren Sie durch die Praxisstellen-Datenbank.

Weitere Quelle wären u.a.:

In der Regel informieren die Praxisphasenbeauftragten im Sommersemester, das der Praxisphase vorausgeht, in einer gesonderten Veranstaltung über die Möglichkeiten zur Förderung eines Auslandsaufenthaltes in der Praxisphase. Hierbei arbeiten sie mit dem International Office der FH Köln zusammen.
International Office

Eine Praxisstelle im Ausland werden Sie wahrscheinlich bereits mit den allgemein gültigen Methoden finden. Darüber hinaus können Sie sich aber auch bei einer Organisation wie AIESEC bewerben, um an deren internationalen Austauschprogramm teilzunehmen. Auch besteht die Möglichkeit, eine Praxisphase bei einer internationalen Organisation zu machen und mit dieser einen Auslandseinsatz, etwa für drei Monate zu vereinbaren.

AIESEC ist eine internationale Studierendenorganisation, deren Ziel die Völkerverständigung ist. Ihr Mittel dazu ist, den internationalen Austausch von Praktikanten zu fördern. Ursprünglich war AIESEC auf Wirtschafts- und Handelsstudierende fokussiert, aber inzwischen vermittelt sie auch Studierende geisteswissenschaftlicher Studiengänge. Die Organisation unterstützt Sie bei den Einreise-, Arbeitserlaubnis-Formalia ebenso wie bei der Suche nach einer Unterkunft. Die Teilnahme am AIESEC-Austauschprogramm ist kostenpflichtig.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für eine Praxisphase im Ausland?
Informationen zu Förderungsmöglichkeiten im Ausland

Welche Bewerbungsunterlagen braucht man für eine Praktikumsförderung durch ERASMUS?
  1. Ein unterschriebenes Bewerbungsformular.
  2. Eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung.
  3. Einen tabellarischer Lebenslauf in vorgegebenem Format.
  4. Ein mindestens 20 Zeilen umfassendes Motivationsschreiben.
  5. Ein von der gewünschten Praxisstelle auszufüllendes „Training Agreement and Quality Commitment“; in diesem werden Verpflichtungen des Praktikanten und der Praxisstelle festgehalten.
  6. Eine Bestätigung des Instituts, in der die Praktikumsziele und die Einrichtung anerkannt werden.
  7. Ein Empfehlungsschreiben eines Hochschuldozenten.
  8. Einen aktuellen Notenspiegel.
  9. Eine Erklärung, dass ein ausreichender Kranken-Unfall und Haftpflichtversicherungsschutz für die Zeit des Auslandsaufenthaltes besteht bzw. noch abgeschlossen wird.
Welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung stehen mir während der Praxisphase zur Verfügung?
Bibliothekswesen

Alle Studierenden erhalten auf Antrag eine Praxisphasen-Beihilfe von brutto 511,29 Euro pro Monat. Diese Beihilfe durch das Land NRW wird für max. für 4 Monate gewährt und vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ausgezahlt.
Die Anträge sowie ergänzende Informationen zur Antragstellung und den späteren Berichtspflichten werden von einer Mitarbeiterin aus der Verwaltung der FH Köln in einer separaten Informationsveranstaltung zur Verfügung gestellt. Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schulten (Durchwahl: 0221-8275-3502) silvia.schulten (at) fh-koeln.de

Informationswirtschaft

Wirtschaftsunternehmen zahlen in der Regel zwischen 200 und 500 Euro pro Monat. Ausnahmen sind öffentliche Betriebe oder Verwaltungen: Diese bezahlen oftmals nur ein sehr geringes oder gar kein Entgelt.

Rückmeldung für das Semester in dem Sie Ihre Praxisphase absolvieren werden - Von welchen Beiträgen ist eine Befreiung möglich?

Die Rückmeldung zum jeweils kommenden Semester erfolgt im Normalfall durch Zahlung der Semesterbeiträge (weitere Details hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierenden- und Prüfungsservice: http://www.studium.fh-koeln.de/studium/u/01219.php).

Natürlich müssen Sie sich auch für das Semester zurückmelden, in dem Sie Ihre Praxisphase durchführen. Die fristgerechte Bezahlung des jeweils fälligen Semesterbeitrags (den aktuellen Betrag und die einzelnen Komponenten finden Sie auf den Seiten des Studierenden- und Prüfungsservice: http://www.studium.fh-koeln.de/studium/u/01219.php#0_17) ist für die Rückmeldung immer unbedingt erforderlich!

Wenn Sie Ihre Praxisphase außerhalb von NRW oder im Ausland zubringen (und NUR dann!!), ist es möglich, die Zahlung eines geringeren Semesterbeitrags zu beantragen, da Sie sich in diesem Falle von der Zahlung des SemesterTickets befreien lassen können. Falls Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, weisen Sie bitte die Kolleginnen im Studierenden- und Prüfungsbüro ausdrücklich darauf hin (persönlich, telefonisch, per E-Mail)!

Weiterführende Informationen und individuelle Beratung zu Fristen, Verspätungsgebühren und der Rückforderung eventuell zu viel bezahlter Beiträge erhalten Sie im Studierenden- und Prüfungsservice (http://www.studium.fh-koeln.de/studium/u/01219.php#0_15) bzw. direkt bei Frau Bompani (katia.bompani@fh-koeln.de, 0221-8275-3132).

Praktischer Tipp:

Um sich das eher aufwändige Rückforderungsverfahren eines eventuell zu viel bezahlten Betrages zu ersparen, ist es im Falle der Rückmeldung zum "Praxisphasen-Semester" sinnvoll nicht das elektronische Lastschriftverfahren über PSSO zu nutzen. Mit diesem Verfahren wird automatisch immer der gesamte Rückmeldebetrag gebucht (also inklusive SemesterTicket).

Es bietet sich vielmehr eine individuelle Überweisung an die Bankverbindung der FH Köln an, aus der Sie die entsprechenden Beträge im Vorfeld heraus rechnen können (Details zur Überweisung finden Sie unter: http://www.studium.fh-koeln.de/studium/u/01219.php#0_15).

Wie beantrage ich die Befreiung vom SemesterTicket (NUR für Studierende die die Praxisphase außerhalb von NRW oder im Ausland absolvieren)?

Falls Sie von dieser Option Gebrauch machen möchten, weisen Sie bitte die Kolleginnen im Studierenden- und Prüfungsbüro ausdrücklich darauf hin (persönlich, telefonisch, per E-Mail)!!

Das Geld für ein ggf. bereits bezahltes SemesterTicket können Sie mit diesem Antrag zurückfordern. Das genaue Prozedere besprechen Sie bitte individuell mit Frau Bompani (katia.bompani@fh-koeln.de, 0221-8275-3132).

3. Zulassung zur Praxisphase

Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich erbringen, um zur Praxisphase zugelassen werden zu können?
Um zur Praxisphase zugelassen zu werden, müssen von den Studierenden folgende Studienleistungen erbracht werden:

Bibliothekswesen (BIB):

Für Studierende ab dem Zulassungsjahrgang 08/09:

  • Alle Modulprüfungen des ersten Semesters (BA1, BB1, BE1)
  • Ein Modul des zweiten Semesters (BB2 oder BC1 oder BC2 oder BD1 oder BF1)

Informationswirtschaft (IW):

Für Studierende ab dem Zulassungsjahrgang 08/09:

  • Alle Modulprüfungen des ersten Semesters (IA1, IB1, IC1, ID1)
  • Ein Modul des zweiten Semesters (IC2 oder IC3 oder ID2)

Hierbei handelt es sich immer um vollständig abgeschlossene Module, nicht um Teilmodule.

Für Studierende des Zulassungsjahrgangs 2007 gelten gesonderte Voraussetzungen, nämlich das Erreichen der Mindestanzahl von 40 Kreditpunkten.

Wichtiger Hinweis:

Aus technischen Gründen weist PSSO eine Zeile „Zulassung zur Praxisphase“ (Prüf.Nr. 942) bzw. „Zulassung zur Praxisphase § 27“ (Prüf.Nr. 941) mit dem Status „BE“ aus, auch wenn die Zulassungsvoraussetzungen eventuell noch nicht (!!) erfüllt sind. Diese Zeile ist NICHT maßgeblich und gibt keinerlei verlässliche Auskunft darüber, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen tatsächlich erfüllen!!!

Maßgeblich für eine Zulassung zur Praxisphase ist der PSSO-Nachweis darüber, dass die in der Prüfungsordnung (http://www.fbi.fh-koeln.de/studium/pruefungen/pruefungen.htm) bzw. die oben aufgelisteten Modulprüfungen bestanden sind. Dies wird vor der Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasenteam überprüft.

Bei Fragen und Unsicherheiten können Sie sich natürlich jederzeit an das Praxisphasenteam wenden.

Welche Unterlagen müssen bei den Praxisphasenbeauftragten VOR Antritt des Praktikums vorliegen?
  • 2 x Antrag auf Genehmigung einer Praxisstelle (unterschrieben)
  • 2 x Vereinbarung über die Ableistung einer Praxisphase = Vertrag ( 1 Original, 1 Kopie) (unterschrieben)
  • 1 x erbrachter Nachweis über Studienleistungen (über PSSO ausdruckbar)
  • 1 x Ausdruck der xls-Datei über die Dauer der Praxisphase
Dokumentendownload

Der Antrag dient zu Erfassung der Personalien der/des Studierenden bzw. der Einrichtung. Zusätzlich wird geprüft, ob die/der Studierende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, bzw. ob die Bibliothek oder das Unternehmen/die Organisation als Praxisstelle zugelassen wird. Dem Antrag folgt der Vertrag, der zwischen der/dem Studierenden und der Institution geschlossen wird. Der Vertrag wird für die Zulassung der Bibliothek bzw. des Unternehmens/der Organisation benötigt. Sollte die Praxisphaseninstitution einen "hauseigenen" Praktikantenvertrag der FH-Vertragsvorlage vorziehen, ist dies in der Regel unproblematisch. Der Vertrag muss dann aber auf jeden Fall vor der offiziellen Zulassung zur Praxisphase durch das Praxisphasenteam inhaltlich überprüft werden.

Welche Unterlagen bekomme ich vom Praxisphasenbeauftragten zurück?
Am Ende des 3. Semesters bzw. vor Antritt der Praxisphase erhält der Studierende ein Exemplar des Antrags sowie ein Exemplar des Vertrags zurück. Hierin wird bestätigt bzw. informiert über

  • die Zulassung des Studierenden zur Praxisphase
  • die Zulassung der Einrichtung
  • den betreuenden Dozent / die betreuende Dozentin während der Praxisphase
  • den vereinbarten Zeitraum für die Praxisphase (eventuelle Abweichungen müssen den Praxisphasenbeauftragten mitgeteilt werden)
Was muss ich tun wenn ich laut PSSO noch nicht zur Praxisphase zugelassen werden kann?
In diesem Fall ist es unerlässlich, in einem ersten Schritt die noch fehlenden Prüfungsleistungen zu erbringen. Wenn nach bestandener Prüfung der aktualisierte PSSO-Eintrag vorliegt, müssen Sie den entsprechenden Auszug den Praxisphasenbeauftragten zukommen lassen (idealerweise geben Sie den Auszug direkt bei Frau Beck, R. 370, ab; nach Absprache ist auch eine Übermittlung als E-Mail-Attachment möglich). Erst wenn Ihre Unterlagen damit vollständig vorliegen, können Sie zur Praxisphase zugelassen werden.

4. Während der Praxisphase

Worauf ist beim obligatorischen Praxisphasen-Projekt zu achten?

Ein obligatorischer Bestandteil der mindestens 16-wöchigen Praxisphase ist die Durchführung eines eigenständigen Projektes in der Praxisphaseninstitution.

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Aufgabe außerhalb (!) der Alltagsaufgaben, in der entweder ein abgegrenzter Teil (bei großen Projekten) oder aber die gesamte Aufgabe weitgehend selbstständig erfasst (Hintergründe, Ziele des Projekts), strukturiert, bearbeitet und auch bewertet (Ergebnisse!) wird.

Das Projekt sollte sich zeitlich mindestens über ein Drittel bis die Hälfte (gerne auch länger) der Praxiszeit erstrecken. Es muss jedoch nicht zwingend die gesamte Wochenarbeitszeit in Anspruch nehmen, sondern kann alternativ auch sinnvoll über den Gesamtzeitraum der Praxisphase gestreckt werden.

Für die Durchführung des Projekts, bzw. die Erstellung der Praxisphasenberichte ist es wichtig, die Ressourcen (z. B. Zeit) genau abzuklären und wichtige Milestones (Unter- und Zwischenziele) zu setzen. Für eine schöne Übersicht sorgen zusätzlich zeitbezogene Diagramme.

Die Grundlagen, die in der Lehrveranstaltung „Projektmanagement“ (3. Semester) gelehrt werden, werden als bekannt vorausgesetzt.

Gibt es Urlaub während der Praxisphase?

Urlaubstage während der Praxisphase sind nicht zulässig. Mindestens 16 Wochen á 7 Tage müssen für die Anerkennung als Praxisphase ohne zeitliche Unterbrechung absolviert werden.

Können während der Praxisphase grundsätzlich auch Prüfungsleistungen an der FH Köln erbracht werden?

Ja (vgl. § 31 (4) der Prüfungsordnung für den Studiengang Bibliothekswesen bzw. Informationswirtschaft

§ 31 Durchführung der Praxisphase
...
"(4) Für die Teilnahme an Prüfungen während der Praxisphase müssen die Studierenden freigestellt werden."

Was passiert im Krankheitsfall?

Im Krankheitsfall müssen Studierende in der Praxisphase umgehend, d.h. am ersten Krankheitstag, die Praxisstelle informieren. Abhängig von den in der jeweiligen Praxisstelle geltenden Regeln (vgl. § 29 der BPO) ist spätestens ab dem 3. Arbeitstag, an dem die/der Studierende krank ist, der Praxisstelle ein Attest im Original vorzulegen.
Sofern die Anzahl der Arbeitstage, an denen die/der Studierende wegen Krankheit die Praxisphase nicht wahrnehmen konnte, insgesamt 10 übersteigt, wird die Praxisphase um diese 10 sowie alle weiteren Fehltage verlängert. Die Praxisphasenbeauftragten sind über diesen Sachverhalt zu informieren.

In welchen Fällen sollte ich Kontakt mit meiner Betreuerin / meinem Betreuer aus der FH oder den Praxisphasenbeauftragten der FH aufnehmen?

In inhaltlichen Fragen über die Zielsetzung der Praxisphase, bei Problemen mit der Zuteilung eines geeigneten Projekts sowie bei Unstimmigkeiten mit der Ansprechperson in der Praxisstelle sollte Kontakt mit der Betreuerin / dem Betreuer oder den Praxisphasenbeauftragten aufgenommen werden. Darüber hinaus ist wünschenswert, der Betreuerin / dem Betreuer regelmäßig über den Fortgang der Praxisphase zu berichten.

Welche Angaben muss die Praxisphasenbescheinigung beinhalten?
Nach der Praxisphase muss ein Nachweis über das erfolgreiche Absolvieren erbracht werden, der von den Praxisphasenbeauftragten geprüft und bestätigt wird.

Die Praxisphasenbescheinigung sollte möglichst auf einem Kopfbogen der Praxisstelle ausgestellt sein.

Das Merkblatt zur Praxisphasenbescheinigung gibt Informationen zu jenen Elementen, die die Bescheinigung beinhalten soll.
Achtung: Dies ist keine Dokumentvorlage!

Für die Anerkennung der Praxisphase ist eine Bescheinigung mit den genannten Daten hinreichend. Jedoch ist es empfehlenswert, sich ein Zeugnis ausstellen zu lassen, in dem die geforderten Angaben sowie Aussagen über Ihre Aktivitäten und Leistungen etc. getroffen werden. Ein solches Zeugnis kann ggf. später auch in anderen Zusammenhängen verwendet werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Rückmeldung zum WS?
Bei der Rückmeldung zum WS im Studienbüro eine Kopie der Praxisphasenbescheinigung eingereicht werden. Sie können diese auch als E-Mail-Attachment verschicken. Sollten Sie Ihr Praktikum zum Zeitpunkt der Rückmeldung noch nicht beendet haben, reichen Sie dem Studienbüro bitte eine Zwischenbescheinigung ein. Nach erfolgreichem Abschluss der Praxisphase liefern Sie bitte die endgültige Bescheinigung nach. Die Rückmeldung zum Wintersemester erfolgt wie gewohnt (s. Website des Studienbüros: www.studium.fh-koeln.de/studium/u/01219.php).
Welche Vorarbeiten sollte ich während der Praxisphase für den Bericht, das Plakat und die Präsentation erledigen?
Bereits während der Praxisphase sollten für den Bericht, das Plakat und die Präsentation Informationen festgehalten und Fotos angefertigt werden.

5. Praxisphasen-Bericht, -Plakat, -Präsentation

Ist eine gesonderte Anmeldung zu den Praxisphasen-Teilmodulen BPM3 und BPM4, bzw. IPM3 und IPM4 notwendig?
Nein.

Die Bestätigung über das Bestehen der Teilmodulprüfungen BPM3 und BPM4, bzw. IPM3 und IPM4 erfolgt durch die Praxisphasenbeauftragten. Durch die Teilnahme an der Praxisphase sind die Studierenden faktisch zu diesen Teilmodulprüfungen angemeldet.

Im Detail handelt es sich um folgende Teilmodulprüfungen:

BPM 3: Praxisbericht/Projektbericht
BPM 4: Seminar zum Praktikum/Praxisprojekt: Präsentation und gemeinsame Auswertung
IPM 3: Zwischenbericht zur Praxisphase
IPM 4: Präsentation und Auswertung der Praxisphase
Wie soll der Praxisphasenbericht gestaltet werden?
Die Dokumentvorlage für den Praxisphasenbericht (doc-Format) beinhaltet Informationen zu Umfang und Inhalt des Berichts und kann als Formatvorlage verwendet werden.
Wichtige Hinweise zur Anfertigung wissenschaftlicher Hausarbeiten finden Sie hier:
Hinweise_zur_Anfertigung_von_wissenschaftlichen_Hausarbeiten.pdf
Bitte berücksichtigen Sie diese bei der Erstellung Ihres Berichts!

Wenn Sie die Dokumentvorlage lediglich zur Ansicht und ohne die Option zur Weiterbearbeitung als Formatvorlage herunterladen möchten, finden Sie hier eine pdf-Version:Dokumentvorlage für den Praxisphasenbericht (pdf-Format).

Wann ist Abgabetermin des Praxisphasenberichts?

Der Bericht ist in zweifacher Ausfertigung (eine pdf-Version und ein Printexemplar) im Normalfall bis zum 31.08. eines Jahres abzugeben. In Ausnahmefällen gilt für Sie u.U. ein späteres Abgabedatum. Dieses finden Sie auf Ihrem Antrag zur Zulassung zur Praxisphase.

Die digitale Abgabe Ihres Praxisphasenberichts erfolgt ausschließlich über Moodle (http://www.fbi.fh-koeln.de/moodle/login/index.php) – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung.

Das Einreichen der gedruckten Berichtsversion erfolgt über Frau Beck. Bitte nutzen Sie dafür deren Postfach im Institut für Informationswissenschaft oder senden Sie den Bericht auf dem Postweg an:

Silke Beck M.A., M.L.I.S.
Institut für Informationswissenschaft
Fachhochschule Köln
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln

Achtung - Wichtig!!

Die festgelegte bzw. errechnete Deadline für die Abgabe Ihres Berichts ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird der Bericht als "nicht bestanden" bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig(!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasenteams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des kommenden Jahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 31.08. des kommenden Jahres vorliegen. Diese Fristen sind nicht verhandelbar.

Wie wird der Praxisphasenbericht bewertet?

Insgesamt sind 100 Punkte zu erreichen. Diese verteilen sich auf verschiedene Aspekte des Berichts, die jeweils unterschiedlich gewichtet sind. Bewertet werden folgende Kriterien (entsprechende maximal zu erreichende Punktzahl in Klammern):

  • Einleitung & (organisatorisches) Fazit (max. 10 von insg. 100 Punkten)

  • Reflexion zur persönliche Motivation, Zielsetzung, Kompetenzprofil & retrospektive Einschätzung / Reflexion der persönlichen Entwicklung (max. 30 von insg. 100 Punkten)

  • Beschreibung der Praxisstelle, grundlegende Einsatzbereiche und Aufgaben (max. 10 von insg. 100 Punkten)

  • Projekt (max. 25 von insg. 100 Punkten)

  • Formale Kriterien (max. 25 von insg. 100 Punkten)

Beachten Sie bitte, dass v.a. der Reflexion, dem Projektbericht und den formalen Kriterien gesteigerte Bedeutung zukommt!

Die "Bindeart" der gedruckten Fassung (Ringbindung oder andere Bindung, im Schnellhefter etc.), die beim Institutssekretariat abzugeben ist, hat keinen Einfluss auf die Benotung.

Wie werden Plakat und Präsentation bewertet?

ACHTUNG: Für die INFORMATIONSWIRTE wird es ab der Praxisphase 2013 eine neue Prüfungsform geben, die das Plakat ersetzt. Nähere Informationen gehen Ihnen per Mail zu und können bei Frau Prof. Seidler-de Alwis und Frau Beck erfragt werden.

Für die BIBLIOTHEKARE gilt weiterhin:

Sowohl Plakat als auch Präsentation werden getrennt bewertet und gehen dann zu jeweils 50% in die Gesamtnote dieses Teilmoduls ein.
Welche formalen Anforderungen an die Praxisphasenplakate sind zu beachten?

ACHTUNG: Für die INFORMATIONSWIRTE wird es ab der Praxisphase 2013 eine neue Prüfungsform geben, die das Plakat ersetzt. Nähere Informationen gehen Ihnen per Mail zu und können bei Frau Prof. Seidler-de Alwis und Frau Beck erfragt werden.


Für die BIBLIOTHEKARE gilt weiterhin:

Das gedruckte Plakat wird die Maße 90 x 60 bzw. 60 x 90 haben.
Die als Vorlage zur Verfügung gestellte PPT orientiert sich demzufolge an dieser Größe und am Seitenverhältnis 2:3 bzw. 3:2 [vgl. A1 =84,1 x 59,4 cm].

Plakatvorlagen mit Angaben für die Gestaltung sind im Dokumentendownload verfügbar.

WICHTIG: Auch wenn Ihnen hier eine Gestaltungsvorlage angeboten wird, die die grundlegenden Elemente des Plakats vorgibt an die Sie sich halten müssen, ist auf jeden Fall Kreativität erlaubt und erwünscht!

Um das Poster zu Testzwecken auf DIN A4 drucken zu können, existiert eine Funktion "Auf Seitenformat/Papiergröße skalieren", die normalerweise im Druckmenüfenster bzw. der Seitenansicht zu finden ist.

Wann ist Abgabetermin der Datei für das Praxisphasenplakat als Druckvorlage?

ACHTUNG: Für die INFORMATIONSWIRTE wird es ab der Praxisphase 2013 eine neue Prüfungsform geben, die das Plakat ersetzt. Nähere Informationen gehen Ihnen per Mail zu und können bei Frau Prof. Seidler-de Alwis und Frau Beck erfragt werden.


Für die BIBLIOTHEKARE gilt weiterhin:

Das zu erstellende Plakat ist bis zum 21.09. eines Jahres abzugeben. Sie können zur Erstellung beliebige Anwendungen wie bspw. PowerPoint, OpenOffice.org, Word oder Photoshop verwenden. Bitte wandeln Sie das Plakat jedoch in jedem Fall vor der Abgabe in eine möglichst hochaufgelöste JPEG- oder TIFF-Datei um und reichen Sie diese Version ein.

Achtung - Wichtig!!

Die festgelegte Deadline für die Abgabe Ihres Plakats ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird das Plakat als „nicht bestanden“ bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig(!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasenteams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des kommenden Jahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 15.08. des kommenden Jahres vorliegen. Diese Fristen sind nicht verhandelbar.

Die Abgabe Ihres Praxisphasenplakats erfolgt in digitaler Form und ausschließlich über Moodle – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung.

Für einen qualitativ hochwertigen Druck des Plakates ist es sehr wichtig, dass die enthaltenen Grafiken eine Mindestgröße von 300 dpi haben. Bitte achten Sie darauf!

Bei Rückfragen wg. technischer Fragen oder der Formatierung kann auf die Kompetenzträger im Multimedia-Labor zurückgegriffen werden.

Die Dateien werden gesammelt und en bloc gedruckt. Hierfür stehen Mittel aus Qualitätsverbesserungsmitteln zur Verfügung. Sollten Sie die Plakatdatei nicht innerhalb der vereinbarten Frist einreichen, muss der Druck Ihres Plakates von Ihnen selbst organisiert und auch bezahlt werden.

Wann ist Abgabetermin der Praxisphasenpräsentation?

Spätester Abgabetermin der Praxisphasenpräsentation ist der 21.09. eines Jahres.

Die Präsentation soll den Umfang von 15 Minuten nicht überschreiten. Die Gestaltung ist den Studierenden frei überlassen.

Achtung - Wichtig!!

Die festgelegte Deadline für die Abgabe Ihrer Präsentation ist zwingend einzuhalten! Bei einer verspäteten Abgabe wird die Präsentation als „nicht bestanden“ bewertet.

Sollte es zwingende Gründe für eine spätere Abgabe geben, sind diese rechtzeitig(!) vor dem Abgabetermin mit einem Mitglied des Praxisphasenteams abzusprechen. Über eine mögliche Verlängerung wird dann fallweise entschieden.

Abgabetermin für den zweiten Versuch ist dann jeweils der 15.02. des kommenden Jahres. Sollte ein dritter Versuch notwendig werden, muss dieser am 15.08. des kommenden Jahres vorliegen. Diese Fristen sind nicht verhandelbar.

Die Abgabe Ihrer Praxisphasenpräsentation erfolgt in digitaler Form und ausschließlich über Moodle – dort steht Ihnen auch eine entsprechende Anleitung für den Upload zur Verfügung. Bitte konvertieren Sie Ihre Präsentation vor dem Upload in Moodle ins PDF-Format. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert.

Wie wird die Praxisphasenpräsentation bewertet?
Bewertet wird die eingereichte Präsentation, d. h. deren inhaltliche Korrespondenz zum Praxisphasenplakat und zum Praxisphasenbericht sowie die professionelle Gestaltung der Präsentation als solches. Wichtig ist hierbei darauf zu achten, ganz bewusst nur die wesentlichen Punkte des Berichts heraus zu arbeiten.

Der eigentliche Vortrag wird nicht bewertet! Eine Präsentation der Praxisphasenerfahrungen ist jedoch zwingend notwendig, um das PP-Teilmodul BPM/IPM 4 erfolgreich abzuschließen. Die Form dieser Präsentation wird vom Praxisphasenteam festgelegt.

Wie reiche ich die erstellten Dateien zur Bewertung ein?
Die Dateien werden über die E-Learning Plattform Moodle eingereicht. Nähere Informationen zur Abgabe finden Sie hier.

6. Nach der Praxisphase

Was muss ich bei der Abgabe der Praxisphasenbescheinigung beachten?

Nach Ablauf Ihres Praktikums müssen Sie eine Bescheinigung einreichen in der Ihnen Ihre Praxisstelle bestätigt, dass Sie in der vertraglich vereinbarten Zeit regelmäßig und aktiv an der Praxisphase teilgenommen haben. Ebenso muss darin bestätigt werden, dass der Umfang der Arbeitszeit einer Vollzeitbeschäftigung entsprach.

Sollten Sie statt einer kurzen Bescheinigung ein ausführliches Zeugnis erhalten, so können Sie dieses gerne als Ersatz für die Bescheinigung einreichen sofern o. g. Informationen enthalten sind (es gelten dann natürlich dieselben Regeln wie für das Einreichen einer Bescheinigung (s. u.)). Sofern Ihnen eine Bescheinigung vorliegt, ist es nicht notwendig zusätzlich auch noch ein Zeugnis abzugeben.

Die Bescheinigung ist IM ORIGINAL, idealerweise zusammen mit dem ausgedruckten Exemplar des Praxisphasenberichts (am besten angeheftet an das Deckblatt), beim Praxisphasenteam abzugeben. Sollten Sie Ihr Praktikum zum Zeitpunkt der Berichtsabgabe noch nicht beendet haben oder noch auf eine Bescheinigung warten, reichen Sie die Bescheinigung bitte ZEITNAH und UNAUFGEFORDERT nach.

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass die Praxisphasenbescheinigung tatsächlich eine Praktikumsdauer von mindestens 112 Tagen (inklusive Wochenenden und Feiertage!) bestätigt und nicht vom im Praxisphasenantrag vereinbarten Zeitrahmen abweicht. Sollte sich dieser im Laufe Ihres Praktikums ändern, muss das Praxisphasenteam auf jeden Fall im Vorfeld informiert werden!

BibliothekarInnen geben zusätzlich 2 Kopien der Bescheinigung / des Zeugnisses ab.

InformationswirtInnen geben bitte das Original und nur eine Kopie davon ab.

Im Falle der BibliothekarInnen wird die oben erwähnte zweite Kopie von den Praxisphasenbeauftragten abgestempelt und unterschrieben. Diese Exemplare werden gesammelt an die Verwaltung der FH Köln verschickt, um die Rechtmäßigkeit der Zahlungen durch das LBV während der Praxisphase zu bestätigen.


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Stand: 05.08.2009

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